1. Anfahrt
Zur Vermeidung von Flurschäden darf nur der Weg benutzt werden. Vor dem Befahren des Parallelwegs zur Startbahn muss auf das Handzeichen des Flugleiters gewartet werden. Bei landwirtschaftlichem Verkehr und Viehtrieb ist besonders Rücksicht zu nehmen. Es dürfen nur Mitglieder der Modellfluggruppe St. Georgen e. V. den Anfahrtsweg benutzen.
2. Parken
Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden.
3. Verhalten auf dem Parkplatz und Zuschauerraum
Es ist darauf zu achten, dass das Gelände frei von Abfällen bleibt. Flugmodelle dürfen nur im Vorbereitungsraum auf- und abgebaut und betrieben werden. Elektroflugmodelle dürfen am Fahrzeug geladen werden.
4. Verhalten im Vorbereitungsraum
a. Vor Inbetriebnahme des Senders muss an der Frequenztafel der Kanal belegt werden. Dem Flugleiter sind doppelte Kanalbelegung zu melden. Dieser entscheidet über die Regelung.
b. Es ist strengstens untersagt, Modelle mit mehr als 25 kg Abfluggewicht zu betreiben. (Bei Verstößen besteht kein Versicherungsschutz)
c. Modelle mit Verbrennungsmotoren dürfen nur betrieben werden nach vorheriger Abnahme, welche im Abnahmeprotokoll dokumentiert ist. Ein Abnahmeprotokoll ist dem Flugleiter auf Verlangen vorzuzeigen. Der Schallpegel bei Volllast darf
76 dB(A) in 25 m Entfernung nicht überschreiten.
d. Um unnötige Lärmbelästigung den Piloten als auch den Zuschauern gegenüber zu vermeiden, soll das Einlaufen lassen von Motoren an Sonn- und Feiertagen unterlassen werden.
e. Im Vorbereitungsraum für Flugmodelle dürfen sich nur Piloten oder deren Helfer aufhalten, die mit dem Aufbau, Abbau oder der Inbetriebnahme des Modells beschäftigt sind. Kinder und Zuschauer müssen unbedingt ferngehalten werden.
5. Verhalten auf Start- und Landebahn
Auf der Start- und Landebahn muss sich jeder Fernsteuerpilot so verhalten, dass er die anderen Teilnehmer nicht behindert oder gefährdet. Es ist darauf zu achten, dass die Piloten auf der südlichen Seite des Platzes stehen. Nur bei Start oder Landung darf die Start-/Landebahn betreten werden, außer nach vorherigen Ansage.
6. Verhalten beim Fliegen
a. Die Bahn in westlicher Richtung (Bahn B) darf mit genehmigungspflichtigen Modellen nur zum Starten verwendet werden.
b. Der Pilot darf auf keinen Fall über Zuschauer und Autos fliegen.
c. Die angewiesene Flugzone darf nicht verlassen werden, außer Segelflugmodellen und Elektroseglern.
d. Während der Wettbewerbe und Veranstaltungen, die der Verein durchführt, gilt für Nichtteilnehmer Flugverbot.
e. Bei landschaftlichen Arbeiten oder Aufenthalt von Personen auf Grundstücken im Flugsektor innerhalb eines Abstandes von 100 m von der Start-/Landebahn in
Start- und Landerichtung und 50 m von der seitlichen Begrenzung der Start-/
Landebahn ist der Flugbetrieb einzustellen.
f. Das Überfliegen von Grundstücken, auf denen sich Personen aufhalten, ist nur unter Einhaltung einer Sicherheitsmindesthöhe von 50 m zulässig. Von Personen auf Wegen ist seitlich und in der Höhe ein Abstand von mindestens 50 m einzuhalten.
g. Manntragender Luftverkehr hat auf jeden Fall Vorrang.
h. Tiefflüge dürfen nur über Start-/Landebahn und in den Einflugschneisen ausgeführt werden. Hierbei darf sich in diesem Luftraum kein anderes Modell befinden und das Gelände darunter muss frei von Personen und Fahrzeugen sein.
i. Die Flugzeiten für Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren sind
MO bis SA von 08:00 bis 20:00 Uhr, jedoch längstens bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang
SO und Feiertag von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 20:00 Uhr, jedoch längstens bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang.
j. Gleichzeitig dürfen max. 3 Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren und insgesamt 5 Flugmodelle betrieben werden.
7. Flugleiter
a. Bei Flugbetrieb ist ein Flugleiter erforderlich. Bei geringer Nutzung des Fluggeländes, maximal 2 Piloten, muss kein Flugleiter gestellt werden.
b. Der erste Pilot am Platz muss ein Blatt zum Flugbuch eröffnen. Alle weiteren Piloten tragen sich auf dem Blatt ein.
c. Den Anordnungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten.
d. Beschwerden gegen den Flugleiter können der Vorstandschaft vorgetragen werden. Diese entscheidet dann über Angelegenheit bei einer Vorstandssitzung.
e. Während seiner Dienstzeit darf der Flugleiter kein Flugmodell betreiben.
8. Allgemeines
a. Jedes Vereinsmitglied hat in angemessener Weise dazu beizutragen, dass der Platz in Ordnung gehalten wird.
b. Nichtmitglieder des Vereins können bis zu dreimal im Jahr als Gäste fliegen. Sie müssen jedoch eine Haftpflichtversicherung (mindestens 1,5 Millionen €) nachweisen.
Stand: 30. Sep. 2012